Die Berechtigungen zur Akteneinsicht und Leistungsdokumentation für einen Klienten sind über sog. Zuständigkeiten abgebildet.
So können die verschiedenen Mitarbeiter in den unterschiedlichen Dienstleistungen gemäß der kollegialen Kommunikation die Akteneinsicht für ihren Klienten teilen.
Der Betreuungsverlauf kann über die Jahre und zwischen den verschiedenen Einrichtungen des Trägers nachvollzogen werden.
Für jede Zuständigkeit wird der Zuweiser (intern oder extern) erfasst
Bei Abschluss erfolgt die Angabe der Abschlussgründe
Kommt die KlientIn nach Jahren wieder in eine Einrichtung der Organisation, kann diese gesucht und eine neue Betreuungssequenz begonnen werden.